Förderung von verpackungsfreien Einkäufen
Durch ein neues Gesetz, Nr. 141/2019, das die Verordnung Nr. 111/2019 ändert und ergänzt (das „nationale Klima-Gesetz“), wurden zwei grundlegende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Kunststoff und Verpackungen im Allgemeinen eingeführt:
- Einführung eines Anreizes, damit kleine, mittlere und große Geschäfte „verpackungsfreie Bereiche“ einführen.
- Das Recht, „eigene Behälter mitzubringen“. Kund*innen können nun eigene wiederverwendbare Behälter für Frischwaren wie Milchprodukte, Schinken und Aufschnitt, Fisch, usw. mitbringen. Das Mitbringen eigener Behälter wurde in der Vergangenheit aufgrund von Hygienebedenken verboten. Als Sicherheitsmaßnahme sieht das neue Gesetz vor, dass der Behälter durchsichtig und ohne feststellbaren Geruch sein muss. Der Verkäufer oder die Mitarbeiter*innen können es ablehnen, Produkte in Behälter zu platzieren, die sie für nicht geeignet halten (z. B. wenn der Behälter gebrochen oder ohne Deckel ist).