Regionale Plastic Free Challenge
Seit Januar 2019 gilt in Italien ein nationales Verbot für die Produktion und den Verkauf von Einwegkunststoffwattestäbchen.
In Erwartung der EU-Richtlinie zu Einwegplastikprodukten startete der Umweltminister Sergio Costa die „Plastic Free Challenge“, um Gemeinden und Regionen anzuregen, verschiedene Einwegkunststoffprodukte in bestimmten öffentlichen Orten zu verbieten, wie z. B. Amtsgebäuden, Schulkantinen, Geschäften, Festivals, Jahrmärkten und Märkten.
Über 50 Gemeinden und 15 Regionen in Italien haben die Herausforderung bereits angenommen und 2019 und 2020 örtliche Gesetze zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten (Tellern, Bechern, Besteck, Tüten, Trinkhalmen, Geschirr) erlassen. Diese sollen mit Wiederverwendungs- und Nachfüllsystemen ersetzt werden oder, falls diese nicht verfügbar sind, durch zertifizierte kompostierbare Materialien.
Unter den Regionen, die die Plastic Free Challenge umgesetzt haben, sind folgende:
- Region Marken: Durch das im März 2017 verabschiedete regionale Gesetz Nr. 27 soll das Abfallaufkommen durch die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten, wie z. B. Wattestäbchen, Trinkhalmen, Kunststofftellern und -besteck, Luftballons am Stiel, Speisebehältnissen (entweder zum sofortigen Konsum oder zum Mitnehmen), Getränkebehältnissen aus Styropor und der dazugehörigen Deckel vermindert werden. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens bis 31. März 2020 keine Bestände dieser Produkte mehr vorhanden sein sollen. Das Verbot gilt für private sowie für öffentliche Einrichtungen: die Region, Provinzen und Gemeinden, anerkannte öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen, öffentliche und andere Bildungseinrichtungen, Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen ausüben, die sich im öffentlichen Besitz befinden, sowie Veranstaltungen, die regionale Beiträge erhalten.
- Region Friaul-Julisch Venetien: Durch das regionale Gesetz Nr. 36 möchte die Region die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten in Büros regionaler Administrationen, ausführenden Stellen und hundertprozentigen Tochterunternehmen dauerhaft verbieten. Das Verbot gilt nicht nur für Büros, sondern auch für Veranstaltungen, die von der Region gefördert werden.
- Region Aostatal: Mit der Resolution Nr. 731 des Regionalrates sprach die Region ein Verbot für Einwegkunststoffgegenstände in allen administrativen Strukturen aus. Das Verbot begann im Februar 2019 mit Flaschen. Teller und Gläser wurden nach und nach mit biologisch abbaubaren Alternativen ersetzt.
- Region Toskana: Im Juni 2019 verabschiedete die Region Toskana das regionale Gesetz Nr. 37, das die Verwendung und die Vermarktung von Einwegkunststoffprodukten in allen im Gemeinde- oder Staatsbesitz befindlichen Orten wie Stränden, Parks und geschützten Gebieten sowie in Festivals, Jahrmärkten und Veranstaltungen, die für die Region organisiert werden, verbietet. Das Gesetz bot eine Frist bis zum 31. Dezember 2019, um Lagerbestände aufzubrauchen.